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🚪 Hausflur & Treppenhaus: Was darf stehen, was nicht? – Alle Regeln im Überblick

In einem Mehrfamilienhaus leben viele Menschen Tür an Tür. Damit das Zusammenleben funktioniert, sind gegenseitige Rücksichtnahme und klare Regeln unverzichtbar. Das gilt insbesondere für gemeinsam genutzte Bereiche wie den Hausflur oder das Treppenhaus. Hier treffen die Wege aller Bewohner aufeinander – und häufig auch deren Interessen.

Ob Fahrräder, Kinderwagen, Schuhregale oder Dekoartikel – was im Hausflur abgestellt werden darf und was nicht, sorgt in vielen Wohnhäusern regelmäßig für Diskussionen. In diesem Beitrag klären wir, was erlaubt ist, welche gesetzlichen Vorgaben es gibt und warum eine professionelle Treppenhausreinigung oft Teil der Lösung ist.


🏢 Warum ist der Hausflur ein besonderer Bereich?

Der Hausflur und das Treppenhaus dienen nicht nur als Zugang zur Wohnung – sie sind auch Teil des Brandschutzkonzepts und gelten als Fluchtwege im Notfall. Dementsprechend streng sind die Vorgaben, was dort stehen darf. Auch aus versicherungsrechtlicher Sicht ist es entscheidend, dass Treppen und Flure frei zugänglich sind. Zusätzlich spielt das äußere Erscheinungsbild eine Rolle: Der Hausflur ist die Visitenkarte des Hauses – je gepflegter er ist, desto wohler fühlen sich Bewohner und Gäste.


❌ Was darf nicht im Treppenhaus oder Hausflur abgestellt werden?

Viele Gegenstände, die Bewohner gern „mal eben“ draußen abstellen, sind tatsächlich nicht erlaubt – besonders dann, wenn sie andere behindern, gefährden oder Fluchtwege blockieren. Hier ein Überblick:

👞 Schuhe, Schuhregale & Garderoben

Ein einzelnes Paar Schuhe scheint harmlos – kann jedoch zur Stolperfalle werden. Grundsätzlich gilt:

  • Schuhregale und Garderoben sind nur erlaubt, wenn sie nicht in den Weg ragen und vertraglich geregelt sind.
  • Bei nassem Wetter dürfen Schuhe kurz zum Trocknen abgestellt werden, müssen danach aber wieder in die Wohnung.

🚲 Fahrräder & Roller

Auch wenn es praktisch erscheint:

  • Fahrräder und Roller gehören nicht in den Hausflur, wenn es einen Fahrradraum oder Außenabstellplatz gibt.
  • Das Abstellen im Flur kann per Hausordnung untersagt werden.

🎿 Spielzeug, Schlitten, Ski & Co.

Gerade Familien mit Kindern lagern gern saisonale Gegenstände im Treppenhaus – aus Bequemlichkeit. Doch:

  • Alles, was zur Stolpergefahr wird, muss raus aus dem Flur.
  • Spielzeug, Schlitten und Sportgeräte sollten in der Wohnung, im Keller oder in einem Abstellraum untergebracht werden.

🌱 Pflanzen & Dekoration

Schön, aber nicht immer erlaubt:

  • Topfpflanzen und Deko sind nur erlaubt, wenn sie nicht stören oder den Fluchtweg einschränken.
  • Türdekorationen, etwa zu Ostern oder Weihnachten, sind meist zulässig, solange sie niemanden behindern oder gefährden.

🗑️ Müll & Abfälle

  • Müllsäcke und Gelbe Säcke dürfen nicht im Treppenhaus gelagert werden – auch nicht „nur kurz“.
  • Eine regelmäßige Missachtung kann zur Abmahnung oder Kündigung führen.

❄️ Winterdienst-Geräte

  • Schneeschieber, Streusalz und ähnliche Utensilien müssen im Keller oder einem Abstellraum verstaut werden.
  • Sie gehören nicht auf die Treppe oder vor die Haustür.
Treppenhaus blog 2 -Happy woman working as housekeeping staff.
High angle view of happy woman mopping the stairs while working at cleaning lady. Copy space.

👶 Ausnahme: Kinderwagen im Hausflur – erlaubt oder nicht?

Ein Sonderfall ist der Kinderwagen. Hier haben Mieter grundsätzlich das Recht, den Wagen im Flur abzustellen – auch wenn die Hausordnung dies untersagt –, sofern:

  • kein Aufzug vorhanden ist,
  • die Wohnung nicht groß genug ist,
  • und kein anderer geeigneter Abstellplatz vorhanden ist.

Allerdings gilt: Der Kinderwagen muss so abgestellt werden, dass:

  • Fluchtwege frei bleiben
  • andere Mieter nicht behindert werden
  • der Wagen leicht verschoben werden kann

👉 Wichtig: Kinderwagen von Besuchern dürfen nicht dauerhaft im Treppenhaus stehen!


🔥 Warum ist das Treppenhaus kein Lagerplatz?

Abgestellte Gegenstände sind nicht nur ein optisches Problem – sie sind vor allem ein Sicherheitsrisiko:

  • Brandgefahr durch brennbare Gegenstände
  • Blockierung von Flucht- und Rettungswegen
  • Unfallrisiko durch Stolperfallen
  • Zugangshindernisse für Feuerwehr oder Rettungsdienste
  • Schädlingsbefall und Geruchsprobleme durch gelagerte Gegenstände oder Müll

Auch der Versicherungsschutz kann im Schadensfall entfallen, wenn der Flur durch privates Eigentum verstellt war.


🧽 Treppenhausreinigung – Wer ist zuständig?

Ein weiterer wichtiger Aspekt: das Treppenhaus sauber halten. Die Verantwortung für die Hausflurreinigung ist oft im Mietvertrag geregelt:

  • Entweder müssen Mieter im Wechsel putzen (Reinigungsplan)
  • Oder eine Reinigungsfirma übernimmt die Treppenhausreinigung

💡 Tipp: Die Beauftragung einer professionellen Reinigungsfirma oder eines Hausmeisterservices bringt viele Vorteile:

  • Zuverlässige Reinigung
  • Weniger Streit unter Mietern
  • Sauberes, gepflegtes Erscheinungsbild

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✅ Fazit: Rücksicht im Treppenhaus beginnt mit Ordnung

Das Treppenhaus ist kein Abstellraum – sondern ein Sicherheitsbereich. Jeder Mieter trägt Mitverantwortung dafür, dass Flure und Treppen frei, sauber und sicher bleiben.

Wer sich an die Regeln hält und rücksichtsvoll handelt, sorgt für:

  • Mehr Wohnqualität
  • Bessere Nachbarschaft
  • Weniger Ärger mit der Hausverwaltung
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